Allgemeine GEschäftsbedingungen


Angelika Wenzke / Hundeverhaltenstherapie (IfTT), Buchfinkenweg 2, 99097 Erfurt, 0170-183 70 57,
a.wenzke@hundeschule-erfurt.com

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1. Geltungsbereich

 

1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des Hundetrainers/der
     Hundeschule, nachstehend „Veranstalter“ genannt, nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner, nachstehend
     "Teilnehmer" genannt.

 

1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer schriftlich bekannt gegeben. Die Bekanntgabe kann
     auch durch Veröffentlichung auf der Internetseite des Veranstalters erfolgen. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn
     der Teilnehmer nicht in Textform Widerspruch erhebt. Der Teilnehmer muss den Widerspruch innerhalb von zwei Wochen
     nach Bekanntgabe der Änderungen an den Veranstalter absenden.

 

 

 

2. Vertragsgegenstand, Zustandekommen des Vertrages, Stornierung und Rücktritt

 

 2.1 Der Veranstalter bietet Trainings- und Ausbildungsveranstaltungen für Hunde sowie Coachingveranstaltungen und
      Seminare für Hundehalter an. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird von dem Veranstalter
      in seinen Geschäftsräumen, seiner Internetpräsenz und von ihm sonst genutzten Medien bekannt gegeben.

 

 2.2 Durch die Übermittlung und Bestätigung einer ausgefüllten und unterschriebenen Teilnahmeerklärung auf dem Postweg, per
      Fax, per elektronischer Post oder durch mündliche Absprache und anschließendes Nachreichen einer schriftlichen
      Teilnahmeerklärung kommt mit dem Veranstalter ein Dienstvertrag gemäß § 611 BGB zustande. Ein bestimmter Erfolg ist
      dementsprechend seitens des Veranstalters nicht geschuldet; dieser hängt wesentlich von der Mitarbeit der Teilnehmer ab.

 

2.3 Mit seiner Teilnahmeerklärung meldet sich der Teilnehmer verbindlich für eine einzelne oder mehrere Veranstaltung(en) an.
     Die Anmeldung kann von dem Teilnehmer nur bis spätestens 24 Stunden vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung(en) gegen
     Zahlung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30 % der auf die betreffende(n) Veranstaltung(en) entfallenden
     Teilnahmegebühr(en) storniert wer-den. Storniert der Teilnehmer seine Teilnahmeerklärung später oder gar nicht, ist die
      Vergütung in voller Höhe fällig.

 

2.4 Bei einer Gruppenanmeldung schließt der Veranstalter mit der anmeldenden Person einen Teilnahmevertrag über und für
     die ganze Gruppe ab. Er ist für jeden Gruppenteilnehmer verbindlich. Ziff. 2.3 findet entsprechend Anwendung.

 

2.5 Der Veranstalter behält sich vor, bis 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn die Durchführung der Veranstaltung nach
      Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen, wenn ihm diese nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese
      Veranstaltung so gering ist, dass die entstehenden Kosten bezogen auf die Veranstaltung eine Überschreitung der
      wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden.

 

2.6 Das Rücktrittsrecht besteht für den Veranstalter jedoch nur, wenn er die zu dem Rücktritt führenden Umstände nachweist
      und dem Teilnehmer ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat.

 

2.7 Macht der Teilnehmer von dem Ersatzangebot keinen Gebrauch, wird ihm die gezahlte Teilnahmegebühr unverzüglich
      zurückerstattet. Darüber hinaus stehen ihm keine Ersatzansprüche zu.

 

3. Vertragsdauer und Vergütung

 

 3.1 Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.
3.2 Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach der aktuellen Preistabelle des Veranstalters zum
      Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

 

3.3 Sämtliche Teilnahmegebühren sind mit Rechnungsstellung, spätestens jedoch zu Veranstaltungsbeginn, ohne jeden Abzug
      zur Zahlung fällig. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer bzw. seinen Hund von der
      Teilnahme auszuschließen. Maßgeblich ist der Zahlungseingang beim Veranstalter. Der Veranstalter behält sich vor, von
      dem Teilnehmer den Ersatz des ihm aus der Nichtteilnahme entstehenden Schadens zu verlangen.

 

3.4 Barauslagen und besondere Kosten, die dem Veranstalter auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers entstehen, werden
      zum Selbstkostenpreis berechnet.

 

 

 

4. Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommenen Leistungen

 

4.1 Der Leistungsumfang richtet sich nach der jeweiligen Beschreibung im Leistungsangebot gem. 2.1 bzw. nach den
      individuellen Vereinbarungen zwischen Veranstalter und Teilnehmer. Der dem Teilnehmer daraus zustehende
      Leistungsanspruch ist nicht übertragbar.

 

4.2 Werden einzelne vereinbarte Leistungen durch einen Teilnehmer nicht in Anspruch genommen, so behält sich der
      Veranstalter vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn der Teilnehmer den
      Nachweis erbringt, dass dem Veranstalter kein oder lediglich ein geringer Schaden entstanden ist.

 

 

 

5. Allgemeine Teilnahmebedingungen

 

5.1 Für jeden teilnehmenden Hund und den Hundehalter bzw. -führer (Teilnehmer) muss eine gültige  Hundehalter- 
      haftpflichtversicherung vorliegen. Ein Versicherungsnachweis ist mit der Teilnahmeerklärung vorzulegen.

 

5.2 Der Veranstalter bzw. der von ihm eingesetzte Trainer /Coach/ Veranstaltungsleiter ist gegenüber den Teilnehmern für die
      Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.

 

5.3 Stören der Teilnehmer oder sein Hund die Veranstaltung, so dass ein reibungsloser und sicherer Ablauf nicht mehr
      gewährleistet werden kann, behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer bzw. Hund ohne Erstattung der
      Teilnahmegebühr von der Veranstaltung auszuschließen. Der Nachweis ersparter Aufwendungen des Veranstalters bleibt
      dem Teilnehmer unbenommen.

 

5.4 Die Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die
      Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Auf gesundheitsbedingte Beeinträchtigungen hat der
      Teilnehmer den Veranstalter bzw. den von ihm eingesetzten Trainer /Coach/ Veranstaltungsleiter vor Veranstaltungsbeginn
      unaufgefordert hinzuweisen. Bei Verstößen hiergegen ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer bzw. seinen Hund von
      der Veranstaltung auszuschließen.

 

5.5 Jeder teilnehmende Hund muss über einen vollständigen Impfschutz verfügen. Ein aktueller Impfpass ist mit der
      Teilnahmeerklärung vorzulegen. Mit der Abgabe der Teilnahmeerklärung versichert der Teilnehmer, dass der Hund gesund
       ist, kein Ansteckungsrisiko für Mensch oder Tier darstellt, frei von Ungeziefer ist und den Anforderungen des Unterrichts
       körperlich gewachsen ist.

 

5.6 Bei während der Veranstaltung auftretenden gesundheitlichen Problemen oder einem der weiteren Veranstaltungs-
      teilnahme entgegenstehenden aggressiven Verhalten des Hundes ist der Veranstalter berechtigt, den betreffenden Hund
      von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr anteilig in Rechnung zu
      stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.  

 

6. Haftung    
6.1 Der Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für
      die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Veranstalter jedoch nur bis zur Höhe des
      vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
      Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben
      Umfang.

 

6.2 Der Veranstalter haftet dem Teilnehmer nicht für von Dritten und/oder von deren Hunden herbeigeführte Schäden. Der
      Teilnehmer stellt den Veranstalter von Ansprüchen frei, die in Bezug auf den Teilnehmer oder den Hund des Teilnehmers
       von Dritten gegen den Veranstalter geltend gemacht werden.

 

 

 

7. Sonstige Bestimmungen

 

 7.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen
      Bestimmungen unberührt. Die Parteien sind im Falle einer unwirksamen Bestimmung verpflichtet, über eine wirksame
      Ersatzregelung zu verhandeln, die dem von ihnen mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am
      nächsten kommt.

 

7.2 Mündliche Nebenabreden existieren nicht.

 

7.3 Alle Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch
      für die  Änderung dieser Schriftformklausel selbst. Das Schriftformerfordernis findet hingegen keine Anwendung auf Abreden, die
      nach Vertragsschluss unmittelbar zwischen den Parteien mündlich getroffen werden.